Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium und Auslandssemester
In Deutschland sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nicht nur die finanzielle Förderung eines Studiums vor, sondern sie gewährt mit dem Auslands-BAföG auch eine Unterstützung für Studienaufenthalte im Ausland. Was viele nicht wissen: Die Bemessungsgrenzen für das Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium oder ein Auslandssemester liegen deutlich höher als bei der Inlandsförderung.
Warum? Für die Berechnung des Förderanspruchs werden die Ausgaben für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellandes berücksichtigt. Prüft also genau eure Fördermöglichkeiten! Denn aus diesem Grund kommen auch Studierende in Frage, die keinen Anspruch auf Inlands-BAföG haben.
Leistungen von Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium und Auslandssemester
Der Leistungsumfang von Auslands-BAföG richtet sich nach dem Studienland und den familiären Einkommensverhältnissen.
Bei Anspruch auf Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium und Auslandssemester werden seit Inkrafttreten der 27. BAföG-Reform zum 1. August 2022 folgende Leistungen gewährt:
- Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
- Pauschaler Reisekostenzuschlag für eine Hin- und Rückreise in Höhe von insgesamt bis zu 500 Euro (innerhalb Europas) bzw. 1.000 Euro (außerhalb Europas)
- Kostenübernahme für Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 122 Euro pro Monat
- Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung in Höhe von 94 Euro pro Monat
- Die Wohnpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, liegt bei 360 Euro pro Monat
- Der Förderungshöchstsatz für den Grundbedarf beträgt 452 Euro monatlich
- Hinzu kommt bei einigen Ländern (nur Länder außerhalb der EU) ein Auslandszuschlag: je nach Land zwischen 40 Euro und 364 Euro pro Monat
Wie auch beim Inlands-BAföG werden die genannten Leistungen zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Eine Ausnahme hiervon bildet der Zuschuss zu den Studiengebühren. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden.
Hilfe beim Antrag für Auslands-BAföG
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Für eine Förderung nach dem Auslands-BAföG sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen, die sich zum Teil danach unterscheiden, ob ein Voll- oder Teilstudium im Ausland absolviert werden soll. Für beide Studienformen gilt:
- Das Einkommen beziehungsweise Vermögen der Eltern darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten, wobei der Grenzwert hier höher liegt als beim Inlands-BAföG.
- Soll das Auslandsstudium in der EU absolviert werden, ist es nicht notwendig, vor Studienantritt bereits in Deutschland studiert zu haben. Das Auslandsstudium kann somit direkt im Anschluss an die schulische Ausbildung angetreten und gefördert werden. Für Auslandsstudien in Ländern außerhalb der EU ist dies leider nicht möglich. Hier muss bereits ein Studienjahr in Deutschland absolviert worden sein, bevor eine Auslandsförderung möglich ist.
Teilstudium im Ausland oder Auslandssemester
Ein Teilstudium im Ausland oder ein Auslandssemester wird durch das Auslands-BAföG weltweit gefördert. Innerhalb der EU gibt es keine Begrenzung der Höchstförderdauer.
Außerhalb der EU werden Studienaufenthalte maximal ein Jahr, bei Vorliegen von besonderen Gründen maximal zweieinhalb Jahre gefördert.
- Der Auslandsaufenthalt muss innerhalb der Regelstudienzeit absolviert werden. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auslandsaufenthalte von bis zu einem Jahr wirken sich allerdings nicht auf die Förderungshöchstdauer im Inland aus.
- Der Aufenthalt muss mindestens sechs Monate (ein Semester oder zwei Trimester) dauern, bei Hochschulkooperationen müssen es immer noch mindestens 12 Wochen sein. Summer Sessions und einzelne Trimester sind also nicht förderungsfähig.
- Die im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen mindestens teilweise auf das heimische Studium anrechenbar sein, reine Sprachaufenthalte sind also in der Regel nicht förderungsfähig.
- Man muss an der ausländischen Hochschule als Vollzeitstudierende*r eingeschrieben sein und darf in der Regel eine bestimmte Anzahl von Kursen/Credits pro Semester nicht unterschreiten, die je nach Land unterschiedlich festgelegt ist.
Vollstudium im Ausland
Ein in Europa - innerhalb der EU, dem EWR oder Schweiz - absolviertes Vollstudium im Ausland kann vollständig via Auslands-BAföG gefördert werden, unabhängig von der Studiendauer. Dabei wird der Zuschuss zu den Studiengebühren nur für maximal ein Jahr gezahlt. Die restlichen Leistungen werden über den gesamten Studienzeitraum hinweg gewährt.
Seit Inkrafttreten der 27. BAföG-Reform zum 1. August 2022 gibt es Auslands-BAföG auch für Studiengänge außerhalb der EU, sofern diese maximal ein Jahr dauern und ein in sich abgeschlossenes Studium darstellen. Somit können beispielsweise einjährige Master in Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien oder Australien nun durch Auslands-BAföG gefördert werden.
Organisation und Antragstellung von Auslands-BAföG
Bei einem Antrag auf Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium und Auslandssemester ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Kümmert euch also möglichst frühzeitig um die notwendigen Unterlagen und das Einreichen des Antrags! Auf der sicheren Seite ist man bei einer Antragstellung neun bis spätestens sechs Monate vor dem geplanten Antritt des Auslandsaufenthaltes.
Der Antrag wird beim zuständigen BAföG-Amt oder Studentenwerk eingereicht. Die Zuständigkeiten der BAföG-Ämter richten sich nach dem jeweiligen Zielland für das Auslandsstudium. So ist zum Beispiel das Studentenwerk Marburg für alle BAföG-Anträge zuständig, die ein Studium in Australien betreffen.
Offizielle Infos vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAföG-FAQ von "Studis Online"