Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium und Auslandssemester

In Deutschland kannst du dank des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) nicht nur für ein Studium im Inland finanzielle Förderung erhalten, sondern mit dem Auslands-BAföG auch finanzielle Unterstützung für ein Auslandssemester oder ein komplettes Auslandsstudium beantragen. Was du vielleicht nicht weißt: Die Bemessungsgrenzen für das Auslands-BAföG sind deutlich höher als bei der Förderung im Inland.

Das ist so, da bei der Berechnung des Auslands-BAföG die Studiengebühren und Lebenshaltungskosten des jeweiligen Ziellandes mit einbezogen werden. Dadurch kann der Förderbetrag höher ausfallen als beim Inlands-BAföG. Deshalb lohnt es sich, deine Fördermöglichkeiten genau zu prüfen – selbst wenn du in Deutschland keinen BAföG-Anspruch hast, kannst du möglicherweise für dein Auslandsstudium trotzdem gefördert werden!

Leistungen von Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium und Auslandssemester

Eine Möglichkeit das Auslandsstudium oder Auslandssemester zu finanzieren ist das Auslands-BAföG.

Der Leistungsumfang von Auslands-BAföG richtet sich nach dem Studienland und den familiären Einkommensverhältnissen.

Bei Anspruch auf Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium und Auslandssemester werden seit Inkrafttreten der 29. BAföG-Reform zum 24. Juli 2024 folgende Leistungen gewährt:

 
  • Zuschuss zu den Studiengebühren in Höhe von bis zu 5.600 Euro für maximal ein Jahr
  • Pauschaler Reisekostenzuschlag für eine Hin- und Rückreise in Höhe von insgesamt bis zu 500 Euro (innerhalb Europas) bzw. 1.000 Euro (außerhalb Europas)
  • Kostenübernahme für Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 137 Euro pro Monat
  • Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung in Höhe von 102 Euro pro Monat
  • Der Förderungshöchstsatz für den Grundbedarf sowie die Wohnpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, betragen insgesamt 855 Euro monatlich
  • Hinzu kommt bei einigen Ländern (nur Länder außerhalb der EU) ein Auslandszuschlag: je nach Land bis zu 214 Euro pro Monat

Genau wie beim Inlands-BAföG werden die Förderleistungen beim Auslands-BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Der Zuschuss zu den Studiengebühren muss nicht zurückgezahlt werden. Das kann dir eine erhebliche finanzielle Entlastung bringen – also unbedingt prüfen, ob du dafür infrage kommst!

Hilfe beim Antrag für Auslands-BAföG

Fakt ist, dass knapp 90% aller BAföG bzw. Auslands-BAföG Anträge fehlerhaft sind. Mit dem Tool von meinbafög.de wird euch bei der Antragstellung eine Menge Arbeit abgenommen und ihr geht sicher, dass der Antrag zu 100% vollständig ist.

Voraussetzungen von Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium und Auslandssemester

Um Auslands-BAföG zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich teilweise je nachdem, ob du ein komplettes Studium im Ausland oder nur ein Auslandssemester absolvierst.
Für beide Studienformen gilt jedoch:

  • Das Einkommen und Vermögen deiner Eltern darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten – allerdings liegt dieser Grenzwert beim Auslands-BAföG höher als beim Inlands-BAföG. 
  • Du musst einen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder einen Nachweis darüber erbringen, dass du dich der deutschen Gesellschaft eng verbunden fühlst.
  • Die Bildungseinrichtung, an der du dein Auslandsstudium absolvierst, muss deiner deutschen Heimathochschule gleichwertig sein.

Teilstudium im Ausland oder Auslandssemester

Ein Teilstudium im Ausland oder ein Auslandssemester kann mit Auslands-BAföG weltweit gefördert werden. Innerhalb der EU gibt es keine Begrenzung der Höchstförderdauer – du kannst also theoretisch dein gesamtes Studium im Ausland finanzieren lassen.

Außerhalb der EU sieht es etwas anders aus: Hier wird dein Studium maximal ein Jahr gefördert. In bestimmten Fällen, wenn besondere Gründe vorliegen, kann die Förderung jedoch auf bis zu zweieinhalb Jahre verlängert werden.

  • Du musst deinen Auslandsaufenthalt innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auslandsaufenthalte von bis zu einem Jahr wirken sich allerdings nicht auf die Förderungshöchstdauer im Inland aus.
  • Dein Aufenthalt muss mindestens sechs Monate (ein Semester oder zwei Trimester) dauern, bei Hochschulkooperationen müssen es immer noch mindestens 12 Wochen sein. Summer Sessions und einzelne Trimester sind also nicht förderungsfähig.
  • Deine im Ausland erbrachten Studienleistungen müssen mindestens teilweise auf dein Studium in Deutschland anrechenbar sein, reine Sprachaufenthalte sind also in der Regel nicht förderungsfähig.
  • Du musst an der ausländischen Hochschule als Vollzeitstudierende*r eingeschrieben sein und darfst in der Regel eine bestimmte Anzahl von Kursen/Credits pro Semester nicht unterschreiten, die je nach Land unterschiedlich festgelegt ist.

Vollstudium im Ausland

Ein Vollstudium im Ausland innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz kann vollständig mit Auslands-BAföG gefördert werden – unabhängig von der Studiendauer. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Der Zuschuss zu den Studiengebühren wird nur für maximal ein Jahr gezahlt, während die restlichen Förderleistungen über die gesamte Studiendauer hinweg gewährt werden.

Seit der 27. BAföG-Reform, die am 1. August 2022 in Kraft trat, gibt es zudem Auslands-BAföG auch für Studiengänge außerhalb der EU, sofern diese maximal ein Jahr dauern und ein in sich abgeschlossenes Studium sind. Das bedeutet, dass du beispielsweise einjährige Masterprogramme in Ländern wie Großbritannien oder Australien jetzt mit Auslands-BAföG finanzieren kannst.


Organisation und Antragstellung von Auslands-BAföG

Wenn du Auslands-BAföG für ein Auslandsstudium oder ein Auslandssemester beantragen möchtest, solltest du beachten, dass die Bearbeitung länger dauern kann. Deshalb gilt: Kümmere dich frühzeitig um alle notwendigen Unterlagen und reiche deinen Antrag so schnell wie möglich ein! Am besten stellst du den Antrag neun bis spätestens sechs Monate vor dem geplanten Studienbeginn im Ausland – so bist du auf der sicheren Seite und vermeidest unnötigen Stress.

Den Antrag reichst du beim zuständigen BAföG-Amt oder Studentenwerk ein. Die Zuständigkeiten der BAföG-Ämter richten sich nach dem jeweiligen Zielland für dein Auslandsstudium. So ist zum Beispiel das Studenierendenwerk Marburg für alle BAföG-Anträge zuständig, die ein Studium in Australien betreffen.

Offizielle Infos vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAföG-FAQ von "Studis Online"